Seit dem 01.01.2024 gilt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz, kurz: GEG), umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“. Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen und es enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.
Als Folge dieses Gesetzes ergeben sich zahlreiche Änderungen im Mietrecht, so sind nun unter anderem neue Aspekte bei Modernisierungsvorhaben (§ 555b Nr. 1a BGB) sowie bei Mieterhöhungen (§ 559e BGB) zu beachten. In diesem Sinne berate und unterstütze ich meine Klient:innen bei der Klärung folgender Fragenkomplexe: