Notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben bei Immobilienkaufverträgen, Grundschuldbestellungen, Eheverträgen, Erbverträgen, Unternehmensgründungen und Gesellschafterwechseln. Auch für Testamente und Vorsorgevollmachten ist die notarielle Form zwar nicht zwingend, bietet aber höchste Rechtssicherheit. Als Notarin in Bremen berate ich Sie, welche Form für Ihre Situation optimal ist.